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Franchise kaufen: Laufende Schulungen verbindlich sichern

Welche Weiterbildung steht Ihnen nach dem Einstieg zu? So prüfen Sie Schulungsumfang, Zusatzkosten und vertragliche Ansprüche vor dem Franchisekauf.

Veröffentlicht 5.11.2026

Franchise kaufen: Laufende Schulungen verbindlich sichern

Eine gute Einführung reicht nicht für eine langjährige Franchise-Partnerschaft. Neue Produkte, veränderte Abläufe und wechselnde Beschäftigte machen laufende Weiterbildung notwendig. Wer einer Franchise-Community beitritt, sollte deshalb vor der Unterschrift klären, welche Schulungen nach der Eröffnung tatsächlich geschuldet sind. Entscheidend ist nicht die Größe einer Lernplattform, sondern ob das Angebot Ihren Betrieb dauerhaft unterstützt und verlässlich kalkulierbar bleibt.

1. Weiterbildung als konkrete Vertragsleistung prüfen

„Regelmäßige Schulungen“ klingt überzeugend, lässt aber vieles offen. Bedeutet das ein jährliches Seminar, frei zugängliche Lernvideos oder individuelle Unterstützung bei betrieblichen Problemen? Prüfen Sie die Zusagen im Franchisevertrag und in den zugehörigen Anlagen gemeinsam. Eine Präsentation aus dem Verkaufsgespräch ersetzt keine eindeutige Leistungsbeschreibung.

Lassen Sie sich einen beispielhaften Weiterbildungsplan für einen bereits laufenden Betrieb zeigen. Er sollte erkennen lassen, welche Inhalte wiederkehrend angeboten werden und welche Schulungen nur bei besonderen Anlässen stattfinden. Unterscheiden Sie dabei zwischen fachlicher Weiterbildung, kaufmännischer Unterstützung und der Einweisung in neue Systemstandards.

Diese Punkte gehören auf Ihre Prüfliste:

  • Zielgruppe: Werden nur Sie als Inhaber geschult oder auch Führungskräfte und Beschäftigte?
  • Umfang: Gibt es eine Mindestzahl an Terminen, Unterrichtseinheiten oder verfügbaren Kursen?
  • Format: Erfolgt die Vermittlung vor Ort, digital oder durch Betriebsbesuche?
  • Zugang: Wie schnell erhalten neue Beschäftigte Zugang zu erforderlichen Lernangeboten?
  • Verantwortung: Wer organisiert Termine, stellt Unterlagen bereit und beantwortet Rückfragen?

Achten Sie darauf, Pflichtveranstaltungen von freiwilligen Angeboten zu trennen. Für beide sollte klar sein, was der Franchisegeber bereitstellt und welche Mitwirkung von Ihnen erwartet wird.

2. Den rechtlichen Rahmen richtig einordnen

Deutschland hat kein eigenes Franchisegesetz. Auch einen gesetzlich vorgeschriebenen Katalog laufender Schulungsleistungen gibt es nicht. Franchiseverträge sind Mischverträge; maßgeblich sind insbesondere die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, je nach Ausgestaltung ergänzend das Handelsgesetzbuch und weitere einschlägige Rechtsgebiete.

Für vorformulierte Vertragsbedingungen gelten die §§ 305 bis 310 BGB, im unternehmerischen Geschäftsverkehr mit den dort vorgesehenen Besonderheiten. Insbesondere § 307 BGB verlangt transparente Regelungen und begrenzt unangemessene Benachteiligungen. Eine unklare Schulungszusage wird dadurch allerdings nicht automatisch zu dem umfassenden Betreuungspaket, das Sie sich wünschen. Präzise Vereinbarungen bleiben wesentlich.

Bereits während der Vertragsverhandlungen bestehen Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten nach §§ 311 Absatz 2 und 241 Absatz 2 BGB. Konkrete Angaben zum vorhandenen Weiterbildungsangebot dürfen nicht irreführend sein. Lassen Sie deshalb wichtige Aussagen schriftlich bestätigen und mit dem Vertragsentwurf abgleichen.

Der Europäische Verhaltenskodex für Franchising, der zugleich als Ehrenkodex für Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes dient, sieht anfängliche Schulung und laufende Unterstützung vor. Er ist jedoch kein staatliches Gesetz und ersetzt keine konkrete Leistungsvereinbarung. Eine Verbandsmitgliedschaft garantiert für sich genommen weder bestimmte Seminartage noch kostenlose Weiterbildung.

3. Schulungskosten und Betriebsunterbrechungen kalkulieren

„Schulungen inklusive“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass Ihre Teilnahme ohne zusätzliche Kosten bleibt. Häufig sind Veranstaltungsgebühren, Reisekosten und betriebliche Ausfallzeiten unterschiedlich geregelt. Verlangen Sie eine Aufstellung der enthaltenen Leistungen und der zusätzlich berechneten Angebote.

Prüfen Sie besonders, ob die Gebühren je Betrieb, je Teilnehmer oder je Kurs anfallen. Fragen Sie außerdem nach Kosten für Prüfungen, Wiederholungstermine, Lernmaterialien und Zugänge zu digitalen Plattformen. Bei häufig wechselndem Personal kann entscheidend sein, ob jeder neue Zugang erneut bezahlt werden muss.

Planen Sie neben den direkten Ausgaben auch Arbeitszeit und Vertretung ein. Eine mehrtägige Pflichtveranstaltung kann zusätzliche Personalkosten verursachen, selbst wenn das Seminar selbst bereits mit der Franchisegebühr abgegolten ist.

Für Ihre Kalkulation sind drei Situationen hilfreich: der normale Weiterbildungsbedarf eines Jahres, die Einarbeitung einer neuen Führungskraft und die Einführung eines neuen systemweiten Ablaufs. Lassen Sie für jede Situation erläutern, welche Unterstützung verfügbar ist und wer welche Kosten trägt. Das macht Unterschiede zwischen Franchiseangeboten sichtbar, ohne sich auf bloße Werbeversprechen zu verlassen.

4. Verfügbarkeit und Ansprüche praktisch absichern

Ein Schulungsanspruch hilft wenig, wenn der nächste freie Platz erst nach der verpflichtenden Einführung eines neuen Verfahrens verfügbar ist. Vereinbaren Sie deshalb angemessene Vorlaufzeiten und klären Sie, welche Ersatzangebote bei abgesagten oder ausgebuchten Veranstaltungen bestehen. Denkbar sind zusätzliche Termine, digitale Teilnahme oder eine individuelle Einweisung.

Besonders wichtig ist die Reihenfolge bei neuen Anforderungen: Benötigt Ihr Team dafür zusätzliche Kenntnisse, sollte die notwendige Schulung rechtzeitig vor der Umsetzung stattfinden. Halten Sie auch fest, an wen Sie sich bei fehlenden Unterlagen oder fachlichen Rückfragen wenden können.

Bleiben zugesagte Leistungen aus, dokumentieren Sie die fehlenden Angebote und fordern Sie konkret Abhilfe. Welche Ansprüche bestehen, hängt von Vertrag, Pflichtverletzung und Einzelfall ab. Mindern Sie Franchisegebühren nicht eigenmächtig und stellen Sie Zahlungen nicht ohne rechtliche Prüfung ein. Lassen Sie schon vor dem Einstieg fachkundig prüfen, ob Ihre Schulungsrechte tatsächlich durchsetzbar formuliert sind.

Praktisches Fazit: Fordern Sie vor der Unterschrift eine schriftliche Übersicht mit Schulungsumfang, Teilnehmerrechten, Zusatzkosten und Bereitstellungsfristen. Erst damit wird Weiterbildung zu einer planbaren Leistung Ihrer Franchise-Partnerschaft.

Quellen

  • Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel
  • Franchising - IHK zu Dortmund
  • Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
  • [PDF] Germany - International Franchise Association
  • Franchise - IHK Pfalz
  • Franchising - IHK Chemnitz
  • Franchise Agreement Lawyer in Germany - WINHELLER
  • Germany: Franchise & Licensing

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