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Franchise kaufen: Markenrechte vor dem Einstieg prüfen

Dürfen Sie die Marke langfristig nutzen? So prüfen Sie Schutzrechte, Lizenzketten und vertragliche Absicherung vor dem Franchise-Einstieg.

Veröffentlicht 5.11.2026

Franchise kaufen: Markenrechte vor dem Einstieg prüfen

Eine bekannte Marke kann den Einstieg in eine Franchise-Gemeinschaft erleichtern. Ihr wirtschaftlicher Wert hilft Ihnen jedoch wenig, wenn der Franchisegeber die nötigen Nutzungsrechte nicht wirksam einräumen kann. Bevor Sie für Ladenbeschilderung, Geschäftsausstattung und lokale Werbung bezahlen, sollten Sie deshalb prüfen: Welche Kennzeichen dürfen Sie nutzen, wem gehören sie und was geschieht, wenn diese Rechte wegfallen?

1. Die tatsächlich genutzte Marke identifizieren

Beginnen Sie nicht beim Werbeversprechen, sondern bei den konkreten Kennzeichen Ihres künftigen Betriebs. Geschäftsname, Logo und Produktbezeichnungen können unterschiedlichen Personen gehören oder unterschiedlich geschützt sein. Auch eine reine Wortmarke und ein grafisch gestaltetes Logo sind nicht automatisch dasselbe Schutzrecht.

Fordern Sie eine aktuelle Markenübersicht an. Sie sollte für jedes wesentliche Kennzeichen mindestens enthalten:

  • die genaue Bezeichnung oder Darstellung;
  • die Registernummer und das zuständige Markenamt;
  • den eingetragenen Inhaber;
  • das Schutzgebiet;
  • die erfassten Waren und Dienstleistungen;
  • den aktuellen Registerstatus und anstehende Verlängerungen.

Für einen Standort in Deutschland kommen insbesondere deutsche Marken, Unionsmarken sowie internationale Registrierungen mit Schutzwirkung für Deutschland infrage. Eine ausschließlich im Ausland geschützte Marke bietet nicht automatisch Schutz für Ihren deutschen Betrieb.

Gleichen Sie die Angaben mit den Registern des Deutschen Patent- und Markenamts, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und gegebenenfalls der Weltorganisation für geistiges Eigentum ab. Achten Sie darauf, ob eine Marke lediglich angemeldet oder bereits eingetragen ist. Eine Anmeldung ist noch keine gesicherte Eintragung.

Ein Registerauszug allein beantwortet allerdings nicht jede Frage. Ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen oder eine Marke rechtlich angreifbar ist, verlangt gegebenenfalls eine fachkundige Prüfung. Auch ein Handelsregistereintrag oder eine registrierte Internetadresse ersetzt keine Markenprüfung.

2. Die Berechtigung des Franchisegebers nachvollziehen

Der Franchisegeber muss nicht selbst Markeninhaber sein. Die Marke kann beispielsweise einer anderen Gesellschaft innerhalb einer Unternehmensgruppe gehören. Entscheidend ist dann, ob eine nachvollziehbare Lizenzkette bis zu Ihnen besteht.

Lassen Sie sich belegen, dass der Franchisegeber die Marke nicht nur selbst verwenden, sondern Ihnen die vereinbarte Nutzung gestatten darf. Eine Lizenz zur eigenen Nutzung umfasst nicht zwangsläufig das Recht, Unterlizenzen an Franchisenehmer zu vergeben.

Stellen Sie dazu konkrete Fragen:

  • Wer ist Markeninhaber, wer Lizenznehmer und wer Ihr Vertragspartner?
  • Ist die Vergabe von Unterlizenzen ausdrücklich gestattet?
  • Deckt die übergeordnete Lizenz Deutschland und Ihre vorgesehenen Leistungen ab?
  • Wie lange gilt sie, und unter welchen Voraussetzungen kann sie enden?
  • Was passiert mit Ihrer Nutzungserlaubnis, wenn diese Lizenz beendet wird?

Verlangen Sie geeignete Nachweise, etwa relevante Vertragsauszüge oder eine belastbare Bestätigung des Rechteinhabers. Vertrauliche Konditionen können dabei geschwärzt werden; die entscheidende Berechtigung sollte trotzdem überprüfbar bleiben. Die bloße Aussage, alle Gesellschaften gehörten zusammen, genügt als Prüfgrundlage nicht.

3. Nutzungsumfang im Vertrag präzise festhalten

In Deutschland gibt es kein eigenes Franchisegesetz und keine staatliche Zulassung von Franchisesystemen. Für Markenrechte gelten insbesondere das Markengesetz und bei Unionsmarken die Unionsmarkenverordnung. Die vertragliche Einräumung der Nutzung richtet sich außerdem nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 bis 310 BGB, insbesondere dem Transparenzgebot und dem Verbot unangemessener Benachteiligung.

Eine spezielle gesetzliche Franchise-Offenlegung mit einem verbindlichen Standardprospekt besteht ebenfalls nicht. Bereits in Vertragsverhandlungen gelten jedoch vorvertragliche Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten, insbesondere aus §§ 311 Absatz 2 und 241 Absatz 2 BGB. Bekannte, für den Einstieg wesentliche Probleme mit den Markenrechten können deshalb aufklärungspflichtig sein. Der Europäische Verhaltenskodex für Franchising ist dagegen kein staatliches Gesetz.

Der Vertrag sollte die lizenzierten Kennzeichen eindeutig benennen, möglichst in einer Anlage. Klären Sie außerdem die erlaubten Nutzungsformen: Außenbeschilderung, Geschäftspapiere, Verpackungen, lokale Internetseiten, soziale Medien und Werbeanzeigen. Markenrichtlinien sollten festlegen, welche Gestaltung zulässig ist und wann eine Freigabe benötigt wird.

Prüfen Sie ausdrücklich, ob die Nutzungserlaubnis für die gesamte vereinbarte Vertragsdauer abgesichert ist. Ein pauschaler Verweis auf jederzeit veränderbare Rechte eines Dritten lässt eine entscheidende Grundlage Ihrer Investition offen.

4. Den Ausfall der Marke wirtschaftlich absichern

Auch sorgfältig geprüfte Markenrechte können später Gegenstand von Auseinandersetzungen werden. Regeln Sie deshalb vorab, wer bei einer Abmahnung wegen der vertragsgemäßen Markennutzung informiert werden muss, die rechtliche Verteidigung koordiniert und deren Kosten trägt.

Vereinbaren Sie außerdem einen klaren Ablauf für den Fall, dass die bisherige Marke nicht mehr verwendet werden darf. Dazu gehören mögliche Ersatzkennzeichen, Umsetzungsfristen und die Verteilung der Kosten für neue Schilder, Verpackungen und Werbemittel. Klären Sie, welche Rechte Ihnen bei erheblichen Nutzungseinschränkungen zustehen sollen, etwa hinsichtlich Gebühren oder Vertragsbeendigung. Solche Ansprüche sollten Sie nicht ungeprüft als automatisch gegeben voraussetzen.

Praktisches Fazit: Lassen Sie vor der Unterschrift drei Dinge zusammenpassen: den Registerstand, die lückenlose Nutzungsberechtigung und die konkrete Vertragszusage. Offene Fragen gehören in die rechtliche Prüfung, bevor Sie markengebundene Investitionen auslösen.

Quellen

  • Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel
  • Franchise - IHK Pfalz
  • Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
  • [PDF] Germany - International Franchise Association
  • Franchise Agreement Lawyer in Germany - WINHELLER
  • Germany: Franchise & Licensing
  • Franchise, Franchising - IHK Limburg
  • Alles was Sie zum Thema Franchisevertrag wissen müssen

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