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Franchise kaufen: Genehmigungen vor dem Einstieg prüfen

Eine Franchise-Zusage ersetzt keine behördliche Erlaubnis. So prüfen Sie vor dem Einstieg, welche Nachweise Ihr Betrieb braucht und wer sie beschafft.

Veröffentlicht 25.10.2026

Franchise kaufen: Genehmigungen vor dem Einstieg prüfen

Die Marke passt, das Konzept überzeugt und der Eröffnungstermin steht schon im Raum. Doch dürfen Sie den geplanten Betrieb tatsächlich wie vorgesehen führen? In der Franchise-Community bietet ein erprobtes System Orientierung, ersetzt aber keine behördliche Prüfung. Wer vor dem Einstieg Genehmigungen, persönliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten klärt, vermeidet Verpflichtungen für einen Betrieb, der möglicherweise noch nicht öffnen darf.

1. Franchise-Zusage und Betriebserlaubnis unterscheiden

In Deutschland gibt es kein spezielles Franchisegesetz und keine franchisespezifische staatliche Zulassung oder Registrierung des Systems. Weder ein Franchisevertrag noch die Aufnahme in eine Franchise-Community bedeuten deshalb, dass Behörden das Geschäftsmodell oder Ihren konkreten Betrieb genehmigt haben. Auch eine Verbandsmitgliedschaft ersetzt keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis.

Für den Vertrag gelten insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, gegebenenfalls des Handelsgesetzbuchs sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Bereits während der Verhandlungen bestehen Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten nach §§ 311 Absatz 2 und 241 Absatz 2 BGB. Sie ersetzen jedoch nicht Ihre eigene Prüfung der Voraussetzungen für die geplante Tätigkeit.

Als selbstständiger Gewerbetreibender müssen Sie den Beginn eines stehenden Gewerbes grundsätzlich nach § 14 Gewerbeordnung anzeigen. Die Gewerbeanmeldung ist keine umfassende Betriebsgenehmigung. Je nach Angebot kommen zusätzliche Erlaubnisse, Registrierungen oder Qualifikationsnachweise hinzu. Welche erforderlich sind, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit, dem Standort und teilweise vom Landesrecht ab.

Lassen Sie sich deshalb nicht mit der Aussage beruhigen, andere Partner hätten ebenfalls problemlos eröffnet. Entscheidend ist, ob Ihr konkretes Vorhaben zulässig ist.

2. Aus dem Geschäftskonzept eine Genehmigungsliste machen

Beschreiben Sie zunächst genau, was Ihr Betrieb anbieten soll. „Gastronomie“, „Betreuung“ oder „Dienstleistungen“ sind für eine belastbare Prüfung zu ungenau. Relevant sind beispielsweise Alkoholausschank, Lebensmittelzubereitung, handwerkliche Arbeiten oder erlaubnispflichtige Vermittlungstätigkeiten.

Erstellen Sie anschließend eine Liste mit fünf Spalten: Tätigkeit, zuständige Stelle, erforderlicher Nachweis, verantwortliche Person und Bearbeitungsstand. Typische Prüffelder sind:

  • Gaststättenbetrieb: Ob und welche Erlaubnis oder Anzeige erforderlich ist, richtet sich nach dem anwendbaren Gaststättenrecht. Die Vorgaben unterscheiden sich zwischen den Bundesländern; Alkoholausschank kann dabei entscheidend sein.
  • Lebensmittel: Klären Sie mit der Lebensmittelüberwachung die Registrierung des Betriebs und die einschlägigen Hygieneanforderungen. Für bestimmte Tätigkeiten sind Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich.
  • Handwerk: Prüfen Sie mit der Handwerkskammer, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle und entsprechende Qualifikationen notwendig sind. Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeführten Arbeiten.
  • Räume und Nutzung: Die Bauaufsicht kann klären, ob die vorgesehene Nutzung zulässig ist oder eine Nutzungsänderung erforderlich wird. Auch Brandschutz und weitere Anforderungen können relevant sein.

Diese Beispiele sind keine vollständige Liste. Fragen Sie bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer nach einer ersten Einordnung und lassen Sie offene Punkte von der jeweils zuständigen Behörde bestätigen. Eine allgemeine telefonische Auskunft ist dabei nicht mit einer verbindlichen Genehmigung gleichzusetzen.

3. Persönliche Nachweise und Unterstützung abgleichen

Manche Voraussetzungen betreffen nicht das Geschäftskonzept, sondern den Betreiber oder eine fachlich verantwortliche Person. Deshalb sollten Sie früh klären, wer eine Qualifikation nachweisen muss und ob diese Person tatsächlich in der vorgesehenen Funktion verfügbar ist.

Eine Systemschulung ist nicht automatisch ein gesetzlich anerkannter Sachkundenachweis. Ebenso darf eine Erlaubnis eines anderen Franchisenehmers oder des Franchisegebers nicht ohne Weiteres für Ihren Betrieb genutzt werden. Bei einer Betriebsübernahme ist gesondert zu prüfen, welche Genehmigungen fortgelten und welche neu beantragt werden müssen.

Fordern Sie vom Franchisegeber eine schriftliche Übersicht an: Welche Voraussetzungen kennt das System? Welche Unterlagen stellt es bereit? Wer unterstützt bei Anträgen und behördlichen Rückfragen? Bitten Sie außerdem um Hinweise auf bekannte Genehmigungshindernisse bei vergleichbaren Betrieben.

Vereinbaren Sie konkrete Leistungen statt pauschaler „Eröffnungsbegleitung“. Dazu können die Bereitstellung technischer Beschreibungen, Hygienevorlagen oder Qualifikationsunterlagen gehören. Behördliche Entscheidungen kann der Franchisegeber allerdings nicht garantieren. Unrichtige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen können rechtliche Folgen haben; ein automatisches Lösungsrecht vom Vertrag entsteht daraus nicht in jedem Fall.

4. Den Vertrag auf eine verzögerte Genehmigung vorbereiten

Ordnen Sie die notwendigen Schritte zeitlich vor der Unterschrift. Welche Anträge können Sie bereits stellen? Welche setzen die Gründung einer Gesellschaft oder konkrete Betriebsunterlagen voraus? Lassen Sie sich realistische Bearbeitungsabläufe erläutern, ohne unverbindliche Schätzungen als zugesagten Eröffnungstermin zu behandeln.

Besprechen Sie mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine passende vertragliche Absicherung. Denkbar sind eine aufschiebende Bedingung für wesentliche Genehmigungen oder ein ausdrücklich vereinbartes Rücktrittsrecht, falls diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vorliegen. Definieren Sie dabei auch Ihre Mitwirkungspflichten und die Folgen selbst verursachter Verzögerungen.

Klären Sie außerdem, wann Gebühren beginnen, ob Eröffnungsfristen verschoben werden und wie bereits erbrachte Leistungen bei einem Scheitern abgerechnet werden. Reservieren Sie im Finanzplan Mittel für Nachweise, Anträge und mögliche Anpassungen. Pauschale Kostenannahmen aus anderen Standorten reichen dafür nicht aus.

Praktisches Fazit: Unterschreiben Sie erst, wenn die entscheidenden Genehmigungsvoraussetzungen, Zuständigkeiten und Folgen einer Verzögerung geklärt sind. Eine schriftliche Genehmigungsliste macht sichtbar, was noch fehlt – und verhindert, dass eine Franchise-Zusage mit einer behördlichen Freigabe verwechselt wird.

Quellen

  • [PDF] Germany - International Franchise Association
  • Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel - IHK Ostwürttemberg
  • Franchising - IHK zu Dortmund
  • Germany: Franchise & Licensing
  • Q&A: offer and sale of franchises in Germany
  • In review: key franchise laws in Germany
  • [PDF] Franchise - IHK Nürnberg für Mittelfranken
  • www.ihk.de · limburg · starthilfeFranchise, Franchising - IHK Limburg

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