Franchise kaufen: Streitbeilegung und Gerichtsstand prüfen
Gerichtsstand, Schiedsgericht oder Mediation: Welche Vertragsklauseln Ihren Rechtsschutz beeinflussen und was Sie vor dem Franchisekauf klären sollten.
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Eine Franchise-Gemeinschaft lebt von Zusammenarbeit. Trotzdem können Meinungsverschiedenheiten entstehen, etwa über zugesagte Leistungen oder die Auslegung des Vertrags. Wie solche Konflikte gelöst werden, sollten Sie vor dem Einstieg wissen. Streitbeilegungsklauseln bestimmen, wo Sie Ansprüche durchsetzen können, welche Verfahrensschritte nötig sind und welche Kosten entstehen. Sie gehören deshalb zur rechtlichen Prüfung vor dem Franchisekauf, nicht erst auf die Tagesordnung, wenn das Verhältnis belastet ist.
1. Den rechtlichen Rahmen richtig einordnen
Deutschland hat kein spezielles Franchisegesetz. Auch eine franchisespezifische staatliche Registrierung oder Genehmigung des Vertrags ist nicht vorgesehen. Für die Vertragsbeziehung gelten insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), gegebenenfalls das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie weitere allgemeine Vorschriften. Gerichtliche Verfahren und Schiedsverfahren richten sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Franchiseverträge werden häufig für mehrere Partner vorformuliert. Deshalb ist die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§ 305–310 BGB wichtig. Auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr können unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln unwirksam sein, insbesondere nach § 307 BGB. Allerdings gelten dort nicht sämtliche Verbraucherschutzregeln unverändert.
Das bedeutet für Käufer: Eine Streitbeilegungsklausel ist nicht schon deshalb wirksam, weil sie im Standardvertrag steht. Umgekehrt ist ein ungünstig erscheinender Gerichtsstand nicht automatisch unwirksam. Lassen Sie die konkrete Regelung zusammen mit Ihrem rechtlichen Status und dem übrigen Vertrag prüfen. Verlassen Sie sich nicht darauf, eine problematische Klausel später erfolgreich angreifen zu können.
2. Gerichtsstand und anwendbares Recht auseinanderhalten
Eine Rechtswahl bestimmt, welches nationale Recht auf den Vertrag angewendet werden soll. Eine Gerichtsstandsvereinbarung betrifft dagegen die Frage, welche staatlichen Gerichte einen Streit entscheiden sollen. Beides kann im selben Absatz stehen, hat aber unterschiedliche Folgen.
Bei rein deutschen Sachverhalten sind Gerichtsstandsvereinbarungen vor Entstehung eines Streits insbesondere zwischen Kaufleuten nach § 38 ZPO möglich. Nicht jeder selbstständige Unternehmer ist automatisch Kaufmann. Gerade bei einer Gründung muss deshalb geprüft werden, ob die Vereinbarung unter den konkreten Umständen zulässig ist. Bei grenzüberschreitenden Verträgen können andere, insbesondere europäische Regeln maßgeblich sein.
Prüfen Sie vor der Unterschrift:
- Ort: Welches Gericht soll zuständig sein, und wie aufwendig wäre ein Verfahren dort?
- Ausschließlichkeit: Ist nur dieses Gericht vorgesehen oder bleibt eine andere Zuständigkeit möglich?
- Rechtswahl: Soll deutsches oder ausländisches Recht gelten?
- Vertragsverbund: Enthalten zusätzliche Vereinbarungen widersprüchliche Regelungen?
Ein ausländischer Gerichtsstand kann zusätzliche Übersetzungen, Reisen und Beratung erforderlich machen. Auch eine ausländische Rechtswahl verdient eine gesonderte Prüfung. Sie verdrängt nicht automatisch alle zwingenden deutschen oder europäischen Vorschriften. Fordern Sie eine verständliche Erklärung, warum die vorgesehene Lösung für beide Seiten angemessen sein soll.
3. Mediation, Schiedsstelle und Schiedsgericht unterscheiden
Die Begriffe klingen ähnlich, beschreiben aber unterschiedliche Verfahren. Bei einer Mediation unterstützt eine neutrale Person die Parteien dabei, selbst eine Einigung zu finden. Sie entscheidet den Streit nicht. Eine Schlichtungsstelle kann je nach Verfahrensordnung einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Ob dieser bindend wird, hängt von den jeweiligen Regeln und Vereinbarungen ab.
Ein echtes Schiedsgericht entscheidet dagegen anstelle eines staatlichen Gerichts über die erfassten Streitigkeiten. Seine Entscheidung ist grundsätzlich verbindlich; eine inhaltliche Überprüfung wie in einer gewöhnlichen Berufung ist nicht vorgesehen. Staatliche Gerichte können einen Schiedsspruch nur unter begrenzten gesetzlichen Voraussetzungen aufheben. Die Regeln über Schiedsverfahren finden sich in §§ 1025 ff. ZPO.
Lassen Sie sich deshalb nicht mit der Bezeichnung „partnerschaftliche Schiedsstelle“ zufriedengeben. Fordern Sie die vollständige Verfahrensordnung an und klären Sie:
- Wer benennt die vermittelnden oder entscheidenden Personen?
- Wie wird ihre Unabhängigkeit sichergestellt?
- Wo und in welcher Sprache findet das Verfahren statt?
- Welche Vorschüsse und Vergütungen sind vorgesehen?
- Wer trägt die Kosten am Ende?
Ein Schiedsverfahren ist nicht automatisch günstiger als ein staatliches Gerichtsverfahren. Seine Eignung hängt unter anderem vom Streitwert, der Besetzung und der Verfahrensordnung ab. Vertraulichkeit sollte ebenfalls ausdrücklich geklärt werden, statt sie pauschal vorauszusetzen.
4. Eskalationsstufen mit Fristen und Rechtsschutz verbinden
Ein abgestuftes Verfahren kann die Zusammenarbeit schützen: zunächst ein Gespräch mit einer benannten Ansprechperson, anschließend eine Mediation und danach gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung. Problematisch wird es, wenn jede Stufe offenbleibt oder eine Partei den nächsten Schritt unbegrenzt verzögern kann.
Verlangen Sie klare Regeln dazu, wie ein Konflikt angezeigt wird, wann eine Antwort erfolgen soll und wann die nächste Stufe beginnen darf. Klären Sie auch, was geschieht, wenn die andere Seite Gespräche verweigert. Dringender gerichtlicher Rechtsschutz sollte durch vorgeschaltete Gesprächspflichten nicht praktisch vereitelt werden.
Besonders wichtig sind Verjährungsfristen. Eine interne Beschwerde wahrt diese nicht automatisch. Ob Verhandlungen oder ein bestimmtes Streitbeilegungsverfahren die Verjährung hemmen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Lassen Sie notwendige fristwahrende Schritte daher unabhängig vom Gesprächsfortschritt prüfen.
Praktisches Fazit: Lassen Sie vor dem Kauf Gerichtsstand, Rechtswahl, Verfahrensordnung und Eskalationsfristen gemeinsam prüfen. Eine tragfähige Regelung ermöglicht faire Konfliktlösung, ohne den Zugang zu wirksamem Rechtsschutz unnötig zu erschweren.
Quellen
- [PDF] Germany - International Franchise Association
- Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel - IHK Ostwürttemberg
- Germany: Franchise & Licensing
- [PDF] Franchise - IHK Nürnberg für Mittelfranken
- www.ihk.de · limburg · starthilfeFranchise, Franchising - IHK Limburg
- Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
- Alles was Sie zum Thema Franchisevertrag wissen müssen
- Franchising - IHK Chemnitz



