Franchise kaufen: Wettbewerbsverbote im Vertrag prüfen
Dürfen Sie neben dem Franchisebetrieb weiter selbstständig arbeiten? So prüfen Sie Wettbewerbsverbote, Beteiligungen und Ausnahmen vor dem Einstieg.
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Wer eine Franchise kauft, bringt häufig bereits berufliche Tätigkeiten, Unternehmensanteile oder eigene Geschäftsideen mit. Ein Wettbewerbsverbot kann diese Möglichkeiten erheblich einschränken – auch wenn der neue Betrieb wirtschaftlich davon unabhängig erscheint. Innerhalb der Franchise-Community ist der Schutz von Know-how und gemeinsamen Konzepten nachvollziehbar. Entscheidend ist jedoch, welche Tätigkeiten der Vertrag tatsächlich untersagt und welche Freiräume Ihnen während der Zusammenarbeit bleiben.
1. Wettbewerbsverbot und Nebentätigkeitsverbot unterscheiden
Ein Wettbewerbsverbot soll verhindern, dass Sie dem Franchisesystem mit konkurrierenden Angeboten Konkurrenz machen. Ein Nebentätigkeitsverbot reicht möglicherweise weiter: Es kann auch Tätigkeiten erfassen, die mit dem Franchiseangebot nichts zu tun haben. Beide Klauseln sollten deshalb getrennt geprüft werden.
Suchen Sie im Vertragsentwurf nicht nur nach dem Wort „Wettbewerb“. Einschränkungen können ebenso unter „Treuepflicht“, „Interessenkonflikte“, „Beteiligungen“ oder „anderweitige Geschäftstätigkeit“ stehen. Prüfen Sie auch einbezogene Anlagen.
Klären Sie für jede Regelung vier Fragen:
- Welche Angebote sind betroffen? Nur unmittelbar konkurrierende Produkte und Dienstleistungen oder ein weit gefasstes Geschäftsfeld?
- Welche Tätigkeiten werden erfasst? Eigener Betrieb, Beratung, Anstellung, Vermittlung oder Beteiligung an einem anderen Unternehmen?
- Wo gilt das Verbot? Im Einzugsgebiet Ihres Standorts, deutschlandweit oder auch bei digitalen Angeboten ohne regionale Grenze?
- Wer wird verpflichtet? Sie persönlich, Ihre Betriebsgesellschaft oder zusätzlich weitere Personen durch gesonderte Vereinbarungen?
Eine Vertragsklausel bindet Angehörige nicht allein deshalb unmittelbar, weil sie darin erwähnt werden. Sie kann Ihnen aber Pflichten auferlegen, die deren Aktivitäten betreffen. Solche Formulierungen verdienen besondere rechtliche Aufmerksamkeit.
2. Die deutschen und europäischen Rechtsgrenzen einordnen
Deutschland hat kein spezielles Franchisegesetz und kein staatliches Franchiseregister. Franchiseverträge sind typengemischte Verträge. Für Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und gegebenenfalls das europäische Kartellrecht maßgeblich.
Bei vorformulierten Klauseln kommt die AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB in Betracht. Auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen können unklare oder unangemessen benachteiligende Bestimmungen unwirksam sein; die Prüfung unterscheidet sich allerdings von derjenigen bei Verbraucherverträgen. Der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB spielt ebenfalls eine Rolle.
Kartellrechtlich sind insbesondere § 1 GWB und bei entsprechender zwischenstaatlicher Bedeutung Artikel 101 AEUV zu beachten. Die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung der EU, Verordnung (EU) 2022/720, kann bestimmte Vereinbarungen unter ihren Voraussetzungen vom Kartellverbot freistellen. Dazu gehören grundsätzlich Marktanteilsschwellen von jeweils 30 Prozent für Anbieter und Abnehmer sowie weitere Bedingungen.
Wichtig ist die häufig missverstandene Fünfjahresgrenze: Wettbewerbsverbote von unbestimmter Dauer oder mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren sind grundsätzlich von dieser Gruppenfreistellung ausgenommen. Daraus folgt aber nicht automatisch ihre Unwirksamkeit. Ausnahmen und eine individuelle rechtliche Bewertung können relevant sein. Auch Verlängerungsregelungen verlangen einen genaueren Blick.
Bei Franchisevereinbarungen können außerdem Beschränkungen, die zum Schutz übertragenen Know-hows oder zur Wahrung der gemeinsamen Identität des Systems erforderlich sind, kartellrechtlich anders zu beurteilen sein. Lassen Sie deshalb nicht lediglich die Jahreszahl prüfen, sondern Zweck, Reichweite und tatsächliche Erforderlichkeit der konkreten Klausel.
3. Bestehende Tätigkeiten vor der Unterschrift offenlegen
Erstellen Sie eine Bestandsliste Ihrer beruflichen und unternehmerischen Aktivitäten. Dazu gehören auch ruhende Gesellschaften, Beratungsmandate, Onlineangebote und Unternehmensbeteiligungen. Unterscheiden Sie aktive Einflussmöglichkeiten von einer rein passiven Kapitalanlage.
Ein praktisches Beispiel: Sie möchten einen Fitness-Franchisebetrieb eröffnen und bieten bereits selbstständig digitale Bewegungskurse an. Dass diese Kurse außerhalb des Studios stattfinden, bedeutet nicht automatisch, dass sie vom Wettbewerbsverbot ausgenommen sind. Entscheidend können Zielgruppe, Leistungsinhalt und die vertragliche Definition von Konkurrenz sein.
Beschreiben Sie solche Tätigkeiten konkret: Angebot, Kundengruppe, Vertriebsweg, Umfang und Ihre Rolle. Fragen Sie schriftlich, ob die Fortführung zulässig ist. Erhebliche Angaben zu Ihrer beruflichen Situation müssen in Vertragsverhandlungen wahrheitsgemäß sein; welche Informationen ungefragt mitzuteilen sind, hängt vom Einzelfall ab.
Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen wie „Das machen andere auch“. Eine geduldete Praxis schafft keine sichere individuelle Ausnahme. Ebenso wenig ersetzt eine mündliche Zustimmung eine sauber abgestimmte Vertragsregelung.
4. Ausnahmen und Zustimmung nachvollziehbar vereinbaren
Wenn eine bestehende Tätigkeit bleiben soll, verhandeln Sie eine ausdrückliche Ausnahme im Vertrag oder in einer eindeutig zugeordneten Zusatzvereinbarung. Die erlaubte Tätigkeit sollte so beschrieben sein, dass später kein Streit über ihre Grenzen entsteht.
Für künftige Vorhaben ist ein nachvollziehbares Zustimmungsverfahren hilfreich. Vereinbaren Sie möglichst:
- welche Informationen ein Antrag enthalten muss;
- innerhalb welcher Frist eine Entscheidung erfolgen soll;
- aus welchen sachlichen Gründen eine Zustimmung verweigert werden darf;
- ob und unter welchen Voraussetzungen eine erteilte Zustimmung widerrufen werden kann.
Schweigen sollte nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung als Zustimmung behandelt werden. Klären Sie zudem, was bei einer späteren Erweiterung Ihres Angebots oder des Franchiseangebots gilt. Sonst kann eine zunächst konfliktfreie Tätigkeit unerwartet zum Streitpunkt werden.
Bewerten Sie schließlich die wirtschaftliche Wirkung: Welche bisherigen Einnahmen müssten entfallen? Welche Beteiligungen wären aufzugeben? Diese Folgen gehören in Ihre Kaufentscheidung, auch wenn dafür keine Franchisegebühr anfällt.
Praktisches Fazit: Legen Sie bestehende Aktivitäten offen, lassen Sie Reichweite und Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots fachkundig prüfen und sichern Sie notwendige Ausnahmen vor der Unterschrift schriftlich ab.
Quellen
- Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel
- Franchising - IHK zu Dortmund
- Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
- [PDF] Germany - International Franchise Association
- Franchising - IHK Chemnitz
- Germany: Franchise & Licensing
- Franchise, Franchising - IHK Limburg
- Alles was Sie zum Thema Franchisevertrag wissen müssen



