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Franchise kaufen: Rechte zur Standortverlegung prüfen

Darf Ihr Franchisebetrieb später umziehen? Prüfen Sie Zustimmung, Standortkriterien und Kosten, bevor Sie sich an eine Marke binden.

Veröffentlicht 28.10.2026

Franchise kaufen: Rechte zur Standortverlegung prüfen

Ein guter Standort kann an Attraktivität verlieren: Kundenwege ändern sich, ein Einkaufszentrum wird umgebaut oder der Betrieb braucht mehr Platz. Wer einer Franchise-Community beitritt, sollte deshalb nicht nur den ersten Standort bewerten. Entscheidend ist auch, ob und unter welchen Bedingungen ein späterer Umzug möglich bleibt. Diese Beweglichkeit lässt sich vor dem Kauf gezielt prüfen und vertraglich absichern.

1. Prüfen, woran das Betriebsrecht gebunden ist

Lesen Sie zunächst, wie der Vertragsentwurf den zulässigen Betriebsort beschreibt. Ist eine konkrete Adresse genannt, ein bestimmtes Objekt oder ein räumlicher Bereich? Eine Standortbindung kann bedeuten, dass Sie das Franchisekonzept nicht ohne Zustimmung an einer anderen Adresse weiterführen dürfen – selbst wenn der neue Laden nur wenige Straßen entfernt liegt.

Unterscheiden Sie dabei drei Dinge: das Recht zum Betrieb am bisherigen Standort, die Erlaubnis zur Verlegung und die Berechtigung zur Eröffnung eines zusätzlichen Betriebs. Ein genehmigter Umzug erlaubt nicht automatisch, beide Standorte dauerhaft parallel zu betreiben. Auch eine vorübergehende Überschneidung während des Umzugs sollte deshalb ausdrücklich geregelt werden.

Fordern Sie vor der Entscheidung folgende Unterlagen an:

  • den vollständigen Vertragsentwurf mit sämtlichen Standortanlagen;
  • die geltenden Kriterien für Ersatzstandorte;
  • das Verfahren für einen Verlegungsantrag;
  • vorhandene Regelungen über Umbau, Wiedereröffnung und Betriebsunterbrechungen.

Fragen Sie ergänzend nach anonymisierten Beispielen früherer Verlegungen. Interessant ist nicht nur, ob ein Umzug genehmigt wurde, sondern weshalb, mit welchen Auflagen und nach welcher Bearbeitungsdauer. Beispiele zeigen die Praxis, ersetzen aber keine belastbare Vertragsregelung.

2. Zustimmung nach nachvollziehbaren Regeln vereinbaren

Deutschland hat kein spezielles Franchisegesetz. Der Franchisevertrag ist ein typengemischter Vertrag; maßgeblich sind insbesondere das allgemeine Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, je nach Regelungsgegenstand, handels- und kartellrechtliche Vorschriften. Ein besonderes staatliches Franchiseregister oder eine Registrierungspflicht für Franchiseverträge gibt es nicht.

Für die Standortverlegung bedeutet das: Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf einen beliebigen Ersatzstandort besteht nicht. Der Vertragsinhalt ist deshalb besonders wichtig. Vorformulierte Klauseln unterliegen insbesondere der AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB. Auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr müssen sie die einschlägigen Anforderungen an Transparenz und Angemessenheit erfüllen. Ob eine konkrete Zustimmungsklausel wirksam ist, muss anhand ihrer Ausgestaltung geprüft werden.

Ein Zustimmungsvorbehalt kann berechtigten Interessen dienen, etwa der Eignung der Räume oder einer abgestimmten Standortplanung innerhalb der Franchise-Community. Problematisch für Ihre Planung ist jedoch eine Regelung ohne erkennbare Kriterien und ohne geregelten Ablauf.

Verhandeln Sie möglichst konkret:

  • Welche Unterlagen müssen Sie vollständig einreichen?
  • Nach welchen sachlichen Kriterien wird entschieden?
  • Innerhalb welcher vereinbarten Frist erhalten Sie eine Antwort?
  • Muss eine Ablehnung nachvollziehbar begründet werden?
  • Wie werden erforderliche Nachbesserungen am Standortvorschlag mitgeteilt?

Schweigen sollten Sie nicht als Zustimmung behandeln. Eine solche Wirkung müsste gesondert wirksam vereinbart sein. Lassen Sie die Klausel vor Unterzeichnung fachkundig prüfen, statt auf eine spätere gerichtliche Korrektur zu vertrauen.

3. Freiwilligen Umzug und erzwungene Verlegung unterscheiden

Nicht jeder Umzug hat denselben Anlass. Ein Wechsel in größere Räume ist anders zu bewerten als eine Verlegung, weil das bisherige Gebäude dauerhaft nicht mehr nutzbar ist. Daneben kann der Franchisegeber einen Standortwechsel anregen oder verlangen, etwa im Zuge einer veränderten Standortstrategie.

Prüfen Sie für jede dieser Situationen, wer welche Pflichten übernimmt. Darf der Franchisegeber überhaupt eine Verlegung verlangen? Welche Voraussetzungen und Vorlaufzeiten gelten? Wer sucht geeignete Räume, und was geschieht, wenn trotz nachweisbarer Suche kein passender Ersatzstandort verfügbar ist?

Besonders wichtig ist die Übergangsphase. Eine vertragliche Betriebspflicht kann mit einer unvermeidbaren Schließung kollidieren. Vereinbaren Sie deshalb, wie genehmigte Unterbrechungen behandelt werden und ob laufende Mindestgebühren währenddessen weiter anfallen. Eine automatische Gebührenpause sollten Sie nicht voraussetzen.

Klären Sie außerdem, welche Unterstützung die Systemzentrale tatsächlich schuldet: Standortbewertung, Anpassung der Betriebsabläufe oder Kommunikation zur Wiedereröffnung. Allgemeine Hilfszusagen sind weniger wert als klar beschriebene Leistungen. Dokumentieren Sie individuelle Zusagen in einer verbindlichen Vereinbarung.

4. Den Ersatzstandort wirtschaftlich durchrechnen

Eine rechtliche Umzugserlaubnis macht die Verlegung noch nicht tragfähig. Erstellen Sie vor dem Einstieg eine eigene Umzugsrechnung als Belastungsprobe. Berücksichtigen Sie insbesondere Transport, neue Einrichtung, technische Umstellung, Wiedereröffnungswerbung und mögliche Einnahmeausfälle. Prüfen Sie zusätzlich, ob eine erneute Standortprüfung oder Freigabe kostenpflichtig wäre und welche vertragliche Grundlage dafür besteht.

Lassen Sie klären, ob am Ersatzstandort die bisherigen Ausstattungsstandards genügen oder ein vollständiger Umbau nach aktuellen Vorgaben verlangt werden könnte. Ebenso wichtig: Führt die Verlegung zur Fortsetzung des bestehenden Franchisevertrags oder soll ein neuer Vertrag abgeschlossen werden? Neue Gebühren oder eine veränderte Laufzeit dürfen nicht erst nach Auswahl der Räume überraschend zum Thema werden.

Vergleichen Sie schließlich die Umzugskosten mit der verbleibenden gesicherten Vertragsdauer. Eine hohe Ersatzinvestition kurz vor Vertragsablauf kann wirtschaftlich unvernünftig sein, wenn die weitere Zusammenarbeit noch offen ist.

Praktischer Schluss: Kaufen Sie nicht nur ein Betriebsrecht für die heutige Adresse. Sichern Sie ein nachvollziehbares Verlegungsverfahren, klare Übergangsregeln und kalkulierbare Kosten, damit ein notwendiger Umzug nicht zur vermeidbaren Sackgasse wird.

Quellen

  • Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel
  • Franchising - IHK zu Dortmund
  • [PDF] Germany - International Franchise Association
  • Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
  • Germany: Franchise & Licensing
  • Alles was Sie zum Thema Franchisevertrag wissen müssen
  • (Microsoft Word - 102_2023_1_Letzte_Seite_MB_Rückseite)
  • [PDF] Franchise - IHK Nürnberg für Mittelfranken

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