Franchise kaufen

Franchise kaufen: Bezugspflichten und Einkaufskosten prüfen

Pflichtlieferanten und Mindestabnahmen beeinflussen Ihre Kosten. So prüfen Sie Einkaufsbedingungen und sichern sich vor dem Franchise-Kauf ab.

Veröffentlicht

Franchise kaufen: Bezugspflichten und Einkaufskosten prüfen

Wer einer Franchise-Community beitritt, erhält häufig Zugang zu gemeinsamen Lieferanten, einheitlicher Ausstattung und erprobten Produkten. Doch der zentrale Einkauf ist nicht automatisch günstig. Bezugspflichten können Ihre Kosten und Ihren unternehmerischen Spielraum dauerhaft bestimmen. Prüfen Sie deshalb vor dem Franchise-Kauf nicht nur die Eintrittsgebühr, sondern auch, was Sie bei wem, zu welchen Bedingungen und in welcher Menge einkaufen müssen.

1. Alle Bezugspflichten sichtbar machen

Eine Bezugspflicht bedeutet, dass Sie bestimmte Waren oder Dienstleistungen ausschließlich beim Franchisegeber oder bei freigegebenen Lieferanten erwerben müssen. Das kann die gleichbleibende Qualität innerhalb der Franchise-Community sichern. Problematisch wird es, wenn Umfang, Preise oder Änderungsmöglichkeiten unklar bleiben.

Beschränken Sie Ihre Prüfung nicht auf den Hauptvertrag. Einkaufsbindungen können auch in Anlagen, Ausstattungsvorgaben, Softwarevereinbarungen und dem Betriebshandbuch stehen. Lassen Sie sich die für Ihre Entscheidung maßgeblichen Regelungen vor der Unterschrift zugänglich machen, gegebenenfalls unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Erstellen Sie eine Übersicht mit diesen Positionen:

  • Waren und Rohstoffe: Welche Produkte müssen aus dem System bezogen werden?
  • Einrichtung und Geräte: Sind Hersteller, Modelle und Austauschintervalle vorgeschrieben?
  • Digitale Leistungen: Welche Kassen-, Bestell- und Verwaltungsprogramme sind verpflichtend?
  • Betriebsbedarf: Gibt es Vorgaben für Verpackungen, Arbeitskleidung oder Reinigungsmittel?
  • Dienstleistungen: Müssen Sie bestimmte Wartungs-, Zahlungs- oder Werbeleistungen buchen?

Notieren Sie zu jeder Position den Lieferanten, die Preisgrundlage, mögliche Mindestmengen und die Vertragslaufzeit. Unterscheiden Sie dabei verbindliche Pflichten von bloßen Empfehlungen. Die Aussage „Das bestellen eigentlich alle bei uns“ ersetzt keine klare vertragliche Regelung.

2. Den tatsächlichen Einkaufspreis berechnen

Eine Preisliste zeigt selten die vollständige Belastung. Zum Warenpreis können Fracht, Verpackung, Mindermengenzuschläge, Lagerkosten und verpflichtende Serviceleistungen hinzukommen. Mengenrabatte helfen wenig, wenn dafür mehr Ware bestellt werden muss, als Ihr Standort sinnvoll verarbeiten kann.

Bitten Sie um aktuelle Preislisten und sämtliche ergänzenden Konditionen. Stellen Sie für einen typischen Bestellkorb die vollständigen Bezugskosten zusammen. Vergleichen Sie diese mit tatsächlich gleichwertigen Alternativen: Qualität, Lieferhäufigkeit, Garantie und Service müssen vergleichbar sein. Ein reiner Stückpreisvergleich kann sonst in die Irre führen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Gelten Rabatte bereits für einen einzelnen Betrieb oder erst ab hohen Abnahmemengen?
  • Wer erhält Lieferantenboni und Rückvergütungen, und ist deren Behandlung vertraglich geregelt?
  • Welche Zahlungsziele bestehen, und wann wird eine Lastschrift eingezogen?
  • Wer trägt Kosten für beschädigte, fehlerhafte oder nicht rechtzeitig gelieferte Ware?
  • Welche Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeiten gibt es für unverkäufliche Bestände?

Beachten Sie die Liquidität: Eine große Erstbestellung bindet Geld, bevor Einnahmen entstehen. Nehmen Sie Pflichtbestände, Vorauszahlungen und Lieferkosten ausdrücklich in Ihren Finanzierungsbedarf auf. Rechnen Sie für den Kostenvergleich grundsätzlich auf einer einheitlichen Nettobasis; berücksichtigen Sie für die Zahlungsplanung zusätzlich den tatsächlichen Umsatzsteuerabfluss und Ihre steuerliche Situation.

3. Den rechtlichen Rahmen richtig einordnen

Deutschland hat kein spezielles Franchisegesetz und kein nationales Franchiseregister. Franchiseverträge sind rechtlich Mischverträge. Für Einkaufsbindungen gelten insbesondere das allgemeine Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie deutsches und europäisches Kartellrecht.

Bereits bei Vertragsverhandlungen entstehen vorvertragliche Schutz- und Aufklärungspflichten, insbesondere nach §§ 311 Absatz 2 und 241 Absatz 2 BGB sowie dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Wesentliche Einkaufsbindungen und damit verbundene entscheidungsrelevante Belastungen gehören in die Prüfung vor dem Vertragsabschluss. Der konkrete Umfang der Aufklärung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzlich festgelegte, allgemeine Offenlegungsfrist speziell für Franchiseverträge gibt es nicht; verlangen Sie ausreichend Prüfzeit.

Vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen außerdem der AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB, mit Besonderheiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Unklare oder unangemessen benachteiligende Änderungs- und Preisregelungen können rechtlich problematisch sein. Nicht jede wirtschaftlich ungünstige Klausel ist allerdings unwirksam.

Kartellrechtlich sind insbesondere § 1 GWB, Artikel 101 AEUV und die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 2022/720 relevant. Ob eine ausschließliche Bezugsbindung zulässig ist, hängt unter anderem von Ausgestaltung, Dauer, Marktstellung und ihrer Bedeutung für das Franchisekonzept ab. Die häufig genannte Marktanteilsschwelle von 30 Prozent ist kein pauschaler Freibrief; im Rahmen der Gruppenfreistellung betrifft sie grundsätzlich beide Vertragsseiten, und weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Lassen Sie weitreichende Bindungen fachanwaltlich prüfen.

4. Preisänderungen und Lieferausfälle vorab regeln

Entscheidend ist nicht nur der Einkauf am Eröffnungstag. Klären Sie, wer später Lieferanten wechseln, neue Pflichtprodukte einführen oder zusätzliche Geräte verlangen darf. Fragen Sie nach Ankündigungsfristen und danach, wie mit bereits eingekauften Beständen umgegangen wird.

Für Lieferausfälle sollte ein praktikables Verfahren bestehen: Wer meldet den Engpass? Wann dürfen Sie Ersatz beschaffen? Welche Qualitätsnachweise werden verlangt, und wer genehmigt die Ausnahme? Eine schriftliche Regelung verhindert, dass Sie zwischen Betriebsausfall und Vertragsverstoß wählen müssen.

Sprechen Sie außerdem mit bestehenden Franchisenehmern über Lieferzuverlässigkeit, Reklamationen und kurzfristige Zusatzkosten. Solche Erfahrungen ergänzen die Vertragsprüfung, ersetzen sie aber nicht. Halten Sie offene Punkte in einer Fragenliste fest und lassen Sie entscheidende Zusagen in die Vertragsunterlagen aufnehmen. Klären Sie auch, welche Regelung bei Widersprüchen zwischen Vertrag, Anlagen und Handbuch Vorrang hat.

Praktisches Fazit: Unterschreiben Sie erst, wenn Pflichtsortiment, vollständige Bezugskosten, Änderungsrechte und Ersatzbeschaffung nachvollziehbar geregelt sind. Eine transparente Einkaufsvereinbarung schützt Ihre Liquidität und stärkt die Zusammenarbeit in der Franchise-Community.

Quellen

Kostenloser Leitfaden

Holen Sie sich den kostenlosen Leitfaden zum Kauf eines Franchise

Geben Sie Ihre Daten ein und wir senden Ihnen den Leitfaden per E-Mail zu. Sie können ihn auch sofort herunterladen.

Wir verwenden Ihre Daten, um Ihnen den Leitfaden zuzusenden und Ihr Interesse an der Franchise-Gemeinschaft zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Neueste Artikel