Franchise aufbauen: Die eigene Marke vor dem Start absichern
Vor der ersten Franchisevergabe sollten Markenrechte, Schutzumfang und Lizenzen geklärt sein. So schaffen Sie eine belastbare gemeinsame Basis.
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Ein erfolgreicher Betrieb hat einen Namen, den seine Kunden kennen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass dieser Name auch für eine wachsende Franchise-Gemeinschaft rechtssicher nutzbar ist. Bevor Sie Partner gewinnen und Investitionen in Schilder, Geschäftsausstattung oder Werbung auslösen, sollten Sie klären: Wem gehört die Marke, was schützt sie und dürfen Sie die erforderlichen Nutzungsrechte weitergeben?
1. Bestehende Kennzeichen und Rechte erfassen
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme. Erfassen Sie den Geschäftsnamen, Produktnamen, Logos und gegebenenfalls prägende Werbeaussagen, die künftig gemeinsam verwendet werden sollen. Ordnen Sie jedem Kennzeichen zu, wer es nutzt, seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage.
Prüfen Sie insbesondere:
- Ist eine Marke angemeldet oder bereits eingetragen?
- Wer ist als Inhaber verzeichnet: Sie persönlich, die Betriebsgesellschaft oder ein anderes Unternehmen?
- Für welche Waren und Dienstleistungen besteht Schutz?
- In welchem Gebiet gilt das Schutzrecht?
- Gibt es Lizenzen, Übertragungen, Widersprüche oder andere Streitigkeiten?
Ein Handelsregistereintrag oder eine Domain ersetzt keine Markenprüfung. Unternehmenskennzeichen können zwar eigenständigen Schutz genießen; ihr Umfang muss aber gesondert beurteilt werden. Auch Markenschutz durch Benutzung ist unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Für die planbare Expansion sollten Sie sich jedoch nicht ungeprüft darauf verlassen.
Häufig liegt die Marke noch beim Gründer persönlich, während eine neue Gesellschaft Franchisegeber werden soll. Das ist nicht automatisch problematisch. Entscheidend ist eine belastbare Rechtekette: Die Franchisegebergesellschaft muss die Nutzung durch ihre Partner wirksam ermöglichen können.
2. Schutzumfang und Konfliktrisiken vor der Anmeldung prüfen
Die Markenprüfung beginnt nicht mit dem Ausfüllen eines Antrags. Zuerst steht die Frage, ob das gewünschte Zeichen schutzfähig ist und ältere Rechte entgegenstehen könnten. Rein beschreibende Angaben lassen sich nicht ohne Weiteres als Marke monopolisieren.
Recherchieren Sie nicht nur identische Namen. Auch ähnliche Zeichen können Konflikte auslösen, wenn die betroffenen Waren oder Dienstleistungen ausreichend nahe beieinanderliegen. Neben deutschen Marken sind insbesondere Unionsmarken und internationale Registrierungen mit Schutzwirkung für Deutschland relevant. Eine fachkundige Ähnlichkeitsrecherche hilft, Risiken einzuordnen.
Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt bedeutet nicht, dass alle älteren Rechte geprüft und ausgeschlossen wurden. Gerade vor einer Expansion sollten Sie diese Lücke nicht mit der Annahme schließen, die Behörde habe den Namen umfassend freigegeben.
Legen Sie außerdem fest, was geschützt werden soll. Eine Wortmarke und eine Wort-Bild-Marke haben unterschiedliche Schutzgegenstände. Wählen Sie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis passend zu den tatsächlichen Angeboten und konkret geplanten Erweiterungen. Ein später zusätzlich benötigter Leistungsbereich lässt sich nicht einfach in eine bestehende Anmeldung hineinergänzen.
3. Die Markenlizenz im Franchisevertrag eindeutig gestalten
Deutschland hat kein eigenes Franchisegesetz und kein franchisespezifisches Registrierungs- oder Zulassungsverfahren. Für die Zusammenarbeit gelten insbesondere das allgemeine Vertragsrecht des BGB, die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB sowie je nach Sachverhalt handels-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Vorschriften. Für die Markenlizenz ist insbesondere § 30 Markengesetz wichtig.
Danach kann eine Marke unter anderem für alle oder einen Teil der geschützten Waren und Dienstleistungen sowie ausschließlich oder nicht ausschließlich lizenziert werden. Übersetzen Sie diese Möglichkeiten in eine verständliche Vereinbarung:
- Lizenzgegenstand: Welche konkret bezeichneten Marken darf der Partner verwenden?
- Nutzungsumfang: Für welche Leistungen, Standorte und Kommunikationsmittel gilt die Erlaubnis?
- Berechtigte: Darf nur der Vertragspartner selbst die Marke nutzen? Wie werden beauftragte Werbedienstleister eingebunden?
- Dauer: Wie ist die Lizenz mit der Vertragslaufzeit verbunden?
- Qualität: Welche sachlich begründeten Anforderungen gelten für Angebote unter der Marke?
Vermeiden Sie widersprüchliche Zusagen. Eine nicht ausschließliche Markenlizenz beantwortet beispielsweise noch nicht die Frage, ob vertraglicher Gebietsschutz besteht. Beide Regelungsbereiche müssen zusammenpassen, bleiben aber rechtlich unterschiedliche Themen.
4. Markennutzung im Alltag praktikabel organisieren
Rechtlicher Schutz allein erzeugt noch keinen verlässlichen gemeinsamen Auftritt. Stellen Sie freigegebene Dateien bereit und beschreiben Sie, welche Varianten auf Schildern, Arbeitskleidung, Verpackungen und digitalen Profilen zulässig sind.
Ein schlanker Freigabeprozess sollte unterscheiden zwischen unveränderter Standardnutzung und neuen Gestaltungen. Partner sollten nicht jede bereits freigegebene Vorlage erneut vorlegen müssen. Neue Namenskombinationen, zusätzliche Logos oder veränderte Leistungsversprechen verdienen dagegen eine gesonderte Prüfung.
Bestimmen Sie außerdem, wer neue Domains und Konten in sozialen Netzwerken anlegen darf und wer die Zugangsdaten verwaltet. So verhindern Sie, dass wichtige Bestandteile des gemeinsamen Auftritts später ohne klaren Zugriff bleiben. Die Regeln sollten die Marke schützen, ohne die rechtliche Selbstständigkeit der Partner zu verschleiern.
5. Schutzrechte dauerhaft betreuen
Benennen Sie eine verantwortliche Person für Registerdaten, Verlängerungsfristen und Benutzungsnachweise. Eingetragene Marken müssen nicht nur verlängert, sondern grundsätzlich auch rechtserhaltend benutzt werden. Sammeln Sie deshalb datierte Belege wie Werbematerialien, Produktabbildungen und Rechnungen.
Legen Sie einen Meldeweg für mögliche Verletzungen fest. Partner sollten verdächtige Kennzeichen dokumentieren und an die Zentrale melden, statt eigenständig Abmahnungen auszusprechen. Die rechtliche Bewertung und das weitere Vorgehen gehören koordiniert.
Praktisches Fazit: Geben Sie die Marke erst dann zur Franchise-Nutzung frei, wenn Inhaberschaft, Schutzumfang, Konfliktrisiken und Lizenzbefugnis nachvollziehbar geklärt sind. Eine aktuelle Rechteübersicht und klare Nutzungsregeln schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihre Franchise-Gemeinschaft.
Quellen
- Franchise - IHK Pfalz
- Franchisevertrag prüfen: Pflichten, Gebühr und Aufklärung | Rechtsanwalt Dr. Traub
- Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel
- Gründungsvarianten
- Germany: Franchise & Licensing
- Franchise, Franchising - IHK für Ostfriesland und Papenburg
- Franchising - IHK zu Dortmund
- [PDF] PANORAMIC FRANCHISE - Taylor Wessing



