Franchise kaufen: Produkthaftung und Versicherung prüfen
Wer haftet für fehlerhafte Produkte? Prüfen Sie vor dem Franchise-Einstieg Verantwortlichkeiten, Rückrufabläufe und passenden Versicherungsschutz.
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Eine starke Marke schützt nicht automatisch vor Ansprüchen wegen fehlerhafter Produkte. Als Franchisenehmer handeln Sie grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Deshalb sollten Sie vor dem Einstieg klären, welche Produktrisiken Ihr Betrieb übernimmt und welche Versicherung tatsächlich dafür einsteht. In einer gut organisierten Franchise-Community sind Verantwortung, Informationswege und Unterstützung im Schadensfall nachvollziehbar geregelt.
1. Die eigene Rolle in der Lieferkette bestimmen
In Deutschland gibt es kein spezielles Franchisegesetz und kein nationales Franchiseregister. Für Franchiseverträge gelten insbesondere das allgemeine Zivilrecht, gegebenenfalls das Handelsrecht sowie das deutsche und europäische Kartellrecht. Bei Produktschäden kommen vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch und das Produkthaftungsgesetz hinzu. Eine Systemmitgliedschaft ersetzt diese gesetzlichen Regeln nicht.
Unterscheiden Sie zunächst zwei Fragen: Ist eine verkaufte Ware mangelhaft, können Kunden gegenüber Ihrem Betrieb als Verkäufer Gewährleistungsrechte haben. Verursacht ein fehlerhaftes Produkt darüber hinaus einen Personen- oder bestimmten Sachschaden, können zusätzliche Schadensersatzansprüche entstehen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz trifft insbesondere Hersteller; daneben kann eine verschuldensabhängige Haftung nach dem BGB bestehen.
Entscheidend ist Ihre tatsächliche Rolle. Stellen Sie selbst Produkte her, kann Ihr Betrieb Hersteller sein. Auch wer sich durch eine eigene Kennzeichnung als Hersteller ausgibt oder Produkte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit aus einem Drittstaat in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt, kann nach dem Produkthaftungsgesetz verantwortlich sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar ein Lieferant wie ein Hersteller haften, wenn der Hersteller nicht feststellbar ist und der Lieferant nicht rechtzeitig den Hersteller oder seinen eigenen Lieferanten benennt.
Fordern Sie deshalb für die geplanten Produktgruppen eine Übersicht an:
- Wer produziert die Ware und wer führt sie gegebenenfalls ein?
- Unter wessen Namen oder Marke wird sie angeboten?
- Welche Bearbeitung, Mischung oder Herstellung übernimmt Ihr Betrieb?
- Lassen sich Hersteller, Lieferanten und Chargen zuverlässig nachvollziehen?
Verlassen Sie sich nicht auf die pauschale Aussage, die Zentrale trage „die gesamte Produkthaftung“. Lassen Sie die konkrete Lieferkette rechtlich einordnen.
2. Vertragliche Unterstützung und Kostenverteilung klären
Der Franchisevertrag sollte beschreiben, was bei einem vermuteten Produktfehler geschieht. Dazu gehören feste Ansprechpartner, Meldewege, Unterstützung bei der Ursachenklärung und die Sicherung wichtiger Unterlagen. Fragen Sie außerdem, wer über einen Verkaufsstopp entscheidet und wie betroffene Betriebe informiert werden.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Außenhaftung und internem Ausgleich. Eine Vereinbarung, wonach der Franchisegeber bestimmte Schäden übernimmt, beseitigt gesetzliche Ansprüche geschädigter Kunden gegen Ihren Betrieb nicht automatisch. Sie kann lediglich einen internen Erstattungs- oder Freistellungsanspruch begründen. Dessen Wert hängt auch davon ab, ob der Verpflichtete leisten kann.
Lassen Sie insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Welche Schäden und Kosten umfasst eine zugesagte Freistellung?
- Gilt sie auch für berechtigte Ansprüche aus Fehlern zentral vorgeschriebener Produkte?
- Wer übernimmt die Abwehr unberechtigter Forderungen?
- Welche Folgen haben eigene Lagerungs-, Zubereitungs- oder Kennzeichnungsfehler?
- Wer bezahlt Untersuchung, Transport, Entsorgung und Kundeninformation?
Unklare Sammelklauseln sollten vor der Unterschrift konkretisiert werden. Vorgefertigte Vertragsbedingungen unterliegen auch zwischen Unternehmen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, allerdings mit den Besonderheiten des unternehmerischen Geschäftsverkehrs. Ob eine bestimmte Haftungsverteilung wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
3. Versicherungsschutz anhand des Betriebs prüfen
Eine Versicherungspflicht im Franchisevertrag beweist noch nicht, dass der vorgesehene Schutz ausreicht. Lassen Sie sich erklären, ob Sie eine eigene Police benötigen oder tatsächlich in einen bestehenden Vertrag einbezogen werden. Eine Versicherungsbestätigung sollte Ihren Betrieb und die versicherten Tätigkeiten eindeutig erfassen.
Die Betriebshaftpflicht kann Personen- und Sachschäden aus dem Betriebsablauf abdecken. Welche Produktschäden eingeschlossen sind, ergibt sich jedoch erst aus den Bedingungen. Erweiterte Produkthaftungsdeckungen können für bestimmte Folgekosten relevant sein; Rückrufkosten benötigen häufig eine gesonderte Absicherung. Nicht jede wirtschaftliche Folge eines mangelhaften Produkts ist versichert. Insbesondere die Erfüllung eigener Liefer- oder Nachbesserungspflichten ist regelmäßig kein gewöhnlicher Haftpflichtschaden.
Besprechen Sie mit einem qualifizierten Versicherungsvermittler die tatsächlichen Tätigkeiten: Eigenproduktion, Bearbeitung, Import, Lieferung und gegebenenfalls Onlineverkauf. Prüfen Sie Deckungssummen, Selbstbehalte, Ausschlüsse, räumlichen Geltungsbereich und Meldepflichten. Bei einer Gruppenversicherung ist zusätzlich wichtig, ob eine gemeinsame Jahreshöchstleistung durch Schäden anderer Betriebe aufgezehrt werden kann.
4. Einen Schadensfall vor dem Einstieg durchspielen
Testen Sie die vorgesehenen Abläufe anhand eines einfachen Szenarios: Ein Kunde meldet eine Verletzung durch ein verkauftes Produkt. Wer nimmt die Meldung auf? Wer informiert Versicherer und Zentrale? Wie werden Produkt, Charge, Liefernachweis und mögliche Beweise gesichert?
Klären Sie auch, wer erforderliche Behördenmeldungen prüft und veranlasst. Gesetzliche Pflichten Ihres Betriebs lassen sich nicht allein durch einen internen Meldeweg an die Zentrale erledigen. Ebenso sollten Mitarbeitende wissen, dass sie ohne Abstimmung keine Haftungsanerkenntnisse oder Zahlungszusagen abgeben sollen, notwendige Schutzmaßnahmen aber nicht verzögern dürfen.
Praktisches Fazit: Unterschreiben Sie erst, wenn Lieferkettenrolle, interne Kostenverteilung und Versicherungsdeckung zusammenpassen. Eine schriftliche Zuständigkeitsübersicht und ein geprüfter Versicherungsnachweis sind belastbarer als ein allgemeines Sicherheitsversprechen der Marke.
Quellen
- Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel
- Franchising - IHK zu Dortmund
- [PDF] Germany - International Franchise Association
- Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
- Germany: Franchise & Licensing
- Alles was Sie zum Thema Franchisevertrag wissen müssen
- (Microsoft Word - 102_2023_1_Letzte_Seite_MB_Rückseite)
- Franchise, Franchising - IHK Limburg



