Franchise kaufen: Investitionsbudget vollständig planen
Was kostet der Start wirklich? So prüfen Sie Ausstattung, Umbau, Warenlager und Reserven und erstellen ein belastbares Investitionsbudget.
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Eine attraktive Einstiegsinvestition ist noch kein vollständiges Startbudget. Wer einer Franchise-Community beitritt, muss nicht nur das Geschäftskonzept bezahlen, sondern einen tatsächlich betriebsbereiten Standort schaffen. Entscheidend ist deshalb, welche Ausgaben die beworbene Summe umfasst, welche zusätzlich entstehen und wann sie zahlungswirksam werden. Mit einer strukturierten Kostenprüfung erkennen Sie Finanzierungslücken, bevor Bestellungen und Bauaufträge verbindlich werden.
1. Die beworbene Investitionssumme auseinandernehmen
Bitten Sie den Franchisegeber um eine schriftliche Aufstellung der Gesamtinvestition. Eine einzelne Zahl oder eine Spanne reicht für Ihre Entscheidung nicht aus. Sie benötigen einzelne Positionen, deren Berechnungsgrundlagen und eine klare Abgrenzung zwischen enthaltenen und nicht enthaltenen Leistungen.
Ordnen Sie jede Position einer dieser Gruppen zu:
- Zugang zum System: etwa die einmalige Eintrittsgebühr.
- Herstellung der Betriebsbereitschaft: Planung, Bau, Umbau, Einrichtung, technische Ausstattung und Installation.
- Erstausstattung: erstes Warenlager, Verbrauchsmaterialien und notwendige Arbeitsmittel.
- Weitere Startzahlungen: beispielsweise Genehmigungen, Beratung, Kautionen und Eröffnungsmaßnahmen.
Kautionen sind dabei nicht automatisch Aufwand, binden aber Liquidität. Genau diese Unterscheidung ist wichtig: Ein Startbudget muss alle notwendigen Zahlungen zeigen, nicht nur die späteren Kosten in der Gewinnrechnung.
Fragen Sie außerdem, auf welchen Standorttyp sich die Angaben beziehen. Eine bereits passend ausgebaute Fläche ist mit einem Objekt, das umfangreich umgestaltet werden muss, nicht ohne Weiteres vergleichbar. Lassen Sie ausdrücklich kennzeichnen, welche Beträge Erfahrungswerte, Schätzungen oder konkrete Angebote sind. Prüfen Sie auch, ob Lieferung, Montage, Einrichtung und Abnahme bereits enthalten sind.
2. Aus Systemvorgaben konkrete Standortkosten machen
Die Ausstattungsvorgaben einer Marke können einheitlich sein; die Kosten ihrer Umsetzung sind es nicht. Lassen Sie deshalb vor verbindlichen Aufträgen prüfen, was am vorgesehenen Standort tatsächlich erforderlich ist. Je nach Betrieb können etwa Elektroinstallation, Lüftung, Brandschutz, Sanitäranlagen oder Anforderungen an die Barrierefreiheit relevant werden.
Erstellen Sie eine Kostentabelle mit folgenden Spalten:
| Position | Nachweis | Zahlender | Fälligkeit | Unsicherheit |
|---|---|---|---|---|
| Einrichtung | Angebot mit Leistungsumfang | eigene Gesellschaft | nach Zahlungsplan | Zusatzmontage offen |
| Umbau | standortbezogene Kalkulation | gemäß Vereinbarung | nach Baufortschritt | technische Prüfung fehlt |
| Erstwarenlager | Mengen- und Artikelliste | eigene Gesellschaft | vor Eröffnung | Sortimentsumfang offen |
Klären Sie für jede Leistung, wer sie bestellt, wer Vertragspartner des Lieferanten wird und wer Mehrkosten trägt. Eine vom Franchisegeber organisierte Beschaffung bedeutet nicht automatisch, dass dieser auch die Rechnung übernimmt.
Achten Sie auf Doppelzählungen: Ist die Kasse bereits im Einrichtungspaket enthalten? Umfasst das Warenlager auch Verbrauchsmaterial? Sind Planungsleistungen Bestandteil des Umbauangebots? Umgekehrt darf eine Leistung nicht deshalb fehlen, weil beide Seiten sie beim jeweils anderen vermuten.
Halten Sie offene Punkte in einer eigenen Liste fest. Eine ungeklärte Position sollte nicht stillschweigend mit null Euro im Budget stehen.
3. Zahlungszeitpunkte und Reserven getrennt planen
Ein wirtschaftlich nachvollziehbares Investitionsbudget kann trotzdem zu einem Liquiditätsengpass führen. Ursache sind häufig Anzahlungen, vorgezogene Bestellungen oder eine spätere Eröffnung. Ergänzen Sie die Kostenübersicht deshalb um einen Zahlungsplan bis in die erste Betriebsphase.
Unterscheiden Sie dabei drei Ebenen:
- Einmaliger Investitionsbedarf: Was muss für den Aufbau angeschafft oder hergestellt werden?
- Anlaufliquidität: Welche Zahlungen fallen an, bevor ausreichende Kundeneinnahmen verfügbar sind?
- Reserve: Welche noch nicht sicher bezifferbaren Zusatzbelastungen sollen aufgefangen werden?
Zu den Anlaufzahlungen können Personalaufwendungen vor der Eröffnung, Versicherungen, Miete und die erste Nachbestellung von Waren gehören. Auch notwendige private Lebenshaltungsausgaben sollten Sie separat berücksichtigen, sofern diese nicht anderweitig gedeckt sind.
Prüfen Sie außerdem, ob Angebote netto oder brutto ausgewiesen sind. Selbst bei bestehendem Vorsteuerabzug können Umsatzsteuerzahlungen zunächst Liquidität binden; Voraussetzungen und zeitliche Auswirkungen sollten Sie steuerlich klären lassen.
Statt einer pauschalen Reserve ohne Begründung helfen konkrete Belastungsszenarien: Was geschieht bei späterer Eröffnung, zusätzlichen Bauarbeiten oder höherem Warenbedarf? Berechnen Sie diese Fälle anhand Ihrer Angebote und Verpflichtungen. So erkennen Sie, welche Unsicherheit Sie finanziell tragen können und welche vorab beseitigt werden muss.
4. Kostenangaben rechtlich einordnen und absichern
Deutschland hat kein spezielles Franchisegesetz und kein staatliches Franchiseregister. Für die Vertragsbeziehung gelten insbesondere die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, gegebenenfalls des Handelsgesetzbuchs sowie weitere einschlägige Vorschriften. Eine behördlich geprüfte Investitionsaufstellung dürfen Sie daher nicht voraussetzen.
Bereits in Vertragsverhandlungen bestehen Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten nach §§ 311 Absatz 2 und 241 Absatz 2 BGB. Unrichtige oder irreführend unvollständige Angaben zu entscheidungsrelevanten Investitionen können rechtliche Folgen haben. Eine Kostenschätzung ist allerdings nicht automatisch eine verbindliche Kostenobergrenze.
Klären Sie deshalb schriftlich, welche Angaben nur Orientierung bieten und welche Leistungen zu welchem Preis verbindlich zugesagt werden. Vorformulierte Vertragsklauseln unterliegen grundsätzlich der AGB-Kontrolle nach §§ 305 bis 310 BGB; im unternehmerischen Verkehr gelten Besonderheiten. Pauschale Kostenverlagerungen sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, statt auf ihre spätere Unwirksamkeit zu vertrauen.
Praktisches Fazit: Entscheiden Sie erst auf Grundlage einer vollständigen Positionsliste, standortbezogener Angebote und eines Zahlungsplans. Jede ungeklärte Ausgabe braucht entweder eine belastbare Klärung oder eine ausdrücklich eingeplante Reserve.
Quellen
- Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel - IHK Ostwürttemberg
- [PDF] Franchise & Licensing - Legal 500 Country Comparative Guides 2025
- Germany: Franchise & Licensing
- FRANCHISE
- [PDF] PANORAMIC FRANCHISE - Taylor Wessing
- Franchising - IHK Chemnitz
- [PDF] Franchise - IHK Nürnberg für Mittelfranken
- www.ihk.de · limburg · starthilfeFranchise, Franchising - IHK Limburg



