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Franchise aufbauen: Fremde Inhalte rechtssicher lizenzieren

Fotos, Software und Vorlagen dürfen nicht automatisch an Franchisepartner weitergegeben werden. So prüfen Sie Nutzungsrechte vor der Expansion.

Veröffentlicht 27.10.2026

Franchise aufbauen: Fremde Inhalte rechtssicher lizenzieren

Ein erfolgreicher Betrieb nutzt selten ausschließlich selbst entwickelte Materialien: Die Website stammt von einer Agentur, Produktbilder von einem Fotografen und die Terminverwaltung von einem Softwareanbieter. Soll daraus eine Franchise-Community entstehen, müssen diese Leistungen auch von rechtlich selbstständigen Partnerunternehmen genutzt werden dürfen. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Welche Rechte besitzen Sie tatsächlich, und welche dürfen Sie weitergeben?

1. Alle fremden Inhalte und Anwendungen erfassen

Beginnen Sie nicht mit einer neuen Vertragsklausel, sondern mit einer Bestandsaufnahme. Erfassen Sie alles, was zukünftige Franchisepartner aus Ihrem bestehenden Betrieb übernehmen sollen und was nicht vollständig aus eigener Entwicklung stammt.

Dazu gehören insbesondere:

  • Fotos, Videos, Grafiken und Werbetexte;
  • Gestaltungsvorlagen für Speisekarten, Preislisten oder Anzeigen;
  • Schulungsunterlagen externer Fachleute;
  • Website-Bausteine, Schriftarten und digitale Vorlagen;
  • Software für Kasse, Buchung, Warenwirtschaft oder Kundenverwaltung.

Legen Sie für jeden Bestandteil eine Zeile in einer Rechteübersicht an. Sinnvolle Spalten sind Urheber oder Anbieter, Vertragspartner, erlaubte Nutzung, berechtigte Nutzer, Laufzeit, räumlicher Geltungsbereich und Nachweis. Ergänzen Sie, ob Bearbeitungen und die Weitergabe an Partner erlaubt sind.

Eine bezahlte Rechnung ist kein Beleg für unbegrenzte Nutzungsrechte. Auch die Übergabe einer offenen Gestaltungsdatei sagt allein noch nicht, welche Änderungen und Nutzungen zulässig sind. Fehlt der ursprüngliche Vertrag, lassen Sie den Umfang der Rechte schriftlich bestätigen, statt aus jahrelanger Nutzung auf eine umfassende Erlaubnis zu schließen.

2. Zwischen eigener Nutzung und Partnernutzung unterscheiden

Ein Franchisepartner ist kein weiterer Arbeitsplatz Ihres Unternehmens, sondern ein rechtlich selbstständiger Unternehmer. Eine Lizenz für Ihren eigenen Betrieb deckt deshalb nicht automatisch dessen Nutzung ab. Ebenso wenig lässt sich eine Erlaubnis für eigene Filialen ohne Prüfung auf die Franchise-Community übertragen.

In Deutschland gibt es kein spezielles Franchisegesetz und keine allgemeine franchiserechtliche Registrierungspflicht. Für Lizenzvereinbarungen gelten insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch und das jeweilige Schutzrecht. Bei Fotos, Texten, Gestaltung und Software ist vor allem das Urheberrechtsgesetz relevant. Markenrechte richten sich nach dem Markengesetz beziehungsweise bei Unionsmarken nach dem einschlägigen EU-Recht.

Nach § 31 Urheberrechtsgesetz können Nutzungsrechte inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt eingeräumt werden. Sind Nutzungsarten nicht ausdrücklich bezeichnet, kommt dem Vertragszweck besondere Bedeutung zu. Für die Übertragung von Nutzungsrechten und die Einräumung weiterer Nutzungsrechte sind außerdem §§ 34 und 35 Urheberrechtsgesetz zu beachten. Ob eine Zustimmung erforderlich ist oder eine Ausnahme greift, muss anhand der konkreten Rechtegestaltung geprüft werden.

Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob eine Nutzung erlaubt ist, sondern auch:

  • Darf ein Partner das Material auf seiner eigenen Website veröffentlichen?
  • Sind lokale Anzeigen, soziale Medien und gedruckte Werbemittel umfasst?
  • Darf er Kontaktdaten, Bildausschnitte oder Formate verändern?
  • Dürfen seine beauftragten Dienstleister auf die Dateien zugreifen?

Bei Software kommen die jeweiligen Vertragsbedingungen hinzu. Eine Lizenz für mehrere Nutzer bedeutet nicht zwangsläufig, dass mehrere Unternehmen die Anwendung nutzen dürfen.

3. Ein passendes Lizenzmodell vereinbaren

Für den Franchiseaufbau kommen unterschiedliche Modelle infrage. Entscheiden Sie pro Bestandteil, welches organisatorisch und wirtschaftlich passt.

Zentrale Lizenz mit Partnernutzung: Der Franchisegeber vereinbart ausdrücklich, dass gegenwärtige und zukünftige Partner die Materialien innerhalb festgelegter Grenzen verwenden dürfen. Klären Sie, ob Partner benannt werden müssen und wie neue Betriebe aufgenommen werden. Eine Formulierung wie „Nutzung im gesamten Netzwerk“ sollte nicht ungeprüft bleiben: Wer dazugehört und welche Nutzungen gemeint sind, muss erkennbar sein.

Direktvertrag des Partners: Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter. Das kann bei Software sinnvoll sein. Vor dem Franchiseangebot sollten Leistungsumfang, Kosten und technische Voraussetzungen geklärt sein. Versprechen Sie keine zentral bereitgestellte Anwendung, wenn der Partner sie tatsächlich separat erwerben muss.

Austausch durch geeignete Materialien: Sind bestehende Rechte zu eng oder wirtschaftlich unattraktiv, können neue Inhalte die bessere Lösung sein. Vereinbaren Sie deren geplante Nutzung durch die Franchise-Community bereits bei der Beauftragung. Auch bei vermeintlich frei verfügbaren Materialien sind Lizenzbedingungen, Kennzeichnungspflichten und mögliche Einschränkungen zu prüfen.

Halten Sie Zusatzkosten und Verlängerungsbedingungen fest. Eine kurzfristig kündbare Lizenz für ein unverzichtbares Gestaltungselement kann sonst die gesamte Außendarstellung gefährden.

4. Rechteprüfung in die tägliche Arbeit einbauen

Die geklärten Rechte müssen sich in der Zusammenarbeit wiederfinden. Der Franchisevertrag sollte die eingeräumten Nutzungen und ihre Grenzen nachvollziehbar beschreiben. Vorgefertigte Klauseln unterliegen dabei grundsätzlich der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Lassen Sie insbesondere Haftungsregelungen und einseitige Änderungsbefugnisse fachkundig prüfen.

Stellen Sie ausschließlich freigegebene Dateien in einem zentralen Materialbereich bereit. Hinterlegen Sie kurze Nutzungshinweise: erlaubte Kanäle, zulässige Anpassungen, erforderliche Urheberangaben und gegebenenfalls ein Ablaufdatum. Archivieren Sie ältere Fassungen getrennt, damit abgelaufene Inhalte nicht versehentlich erneut veröffentlicht werden.

Benennen Sie außerdem eine verantwortliche Person für neue Materialien und Vertragsverlängerungen. Prüfen Sie vor jeder zusätzlichen Nutzung, ob vorhandene Rechte ausreichen. Ein Bild für eine Broschüre darf nicht automatisch auch in einer neuen Werbekampagne erscheinen.

Praktisches Fazit: Erstellen Sie vor dem ersten Partnervertrag eine Rechteübersicht, klären Sie die Nutzung durch selbstständige Partner ausdrücklich und geben Sie nur geprüfte Materialien frei. So wird aus dem Materialbestand Ihres Betriebs ein verlässlich nutzbares Angebot für Ihre Franchise-Community.

Quellen

  • Franchise, Franchising
  • [PDF] PANORAMIC FRANCHISE - Taylor Wessing
  • Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel
  • Franchising - Rechte, Pflichten, Checkliste - IHK zu Rostock
  • Franchising - IHK zu Dortmund
  • Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
  • Franchising - IHK Region Stuttgart
  • Ihr kompakter Ratgeber

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