Cinnamood: Hamburger Franchisenehmer stellt Insolvenzantrag
Die Babeck Gastro GmbH hat Insolvenz beantragt. Ihre zwei bestehenden Cinnamood-Filialen in Hamburg sollen uneingeschränkt weiterbetrieben werden.
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Der Hamburger Cinnamood-Franchisenehmer Babeck Gastro GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die beiden bestehenden Geschäfte in der Schanzenstraße und der Mönckebergstraße sollen weiterlaufen. Als wesentlichen Hintergrund nennt die Geschäftsführung eine Fehlinvestition an einem früheren Standort. Für die deutsche Franchise-Community richtet der Fall den Blick auf die wirtschaftliche Verantwortung einzelner Partnerbetriebe innerhalb einer wachsenden Marke.
Zwei Hamburger Geschäfte bleiben in Betrieb
Wie die tz am 28. Oktober unter Berufung auf das Hamburger Abendblatt berichtet, hat Ekaterini Beckmann, Geschäftsführerin der Babeck Gastro GmbH, den Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen betrieb zwischenzeitlich vier Cinnamood-Filialen in Hamburg. Aktuell bestehen davon noch zwei: die Geschäfte in der Schanzenstraße und in der Mönckebergstraße.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Ralf Pachmann erklärte gegenüber dem Hamburger Abendblatt, dass der Betrieb uneingeschränkt fortgeführt werde. Ziel sei es, die Filialen zu erhalten. Zudem sei eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate beantragt worden. Diese ist damit als beantragte Maßnahme beschrieben, nicht als bereits bewilligte Finanzierung.
Auch die Geschäftsführung betont die Fortführung. Sie ließ der Zeitung mitteilen: „Die Fortführung der bestehenden Cinnamood-Stores in Hamburg hat für uns oberste Priorität und ist durch das Insolvenzverfahren nach aktuellem Stand nicht gefährdet.“ Die Aussage beschreibt die gegenwärtige Einschätzung der Verantwortlichen. Eine abschließende Entscheidung über den weiteren Verlauf des Verfahrens ist damit nicht verbunden.
Früherer AEZ-Standort als wirtschaftliche Belastung
Als Hintergrund nennt die Geschäftsführerin „insbesondere eine wirtschaftliche Fehlinvestition am ehemaligen Cinnamood-Standort im Alstertal-Einkaufszentrum (AEZ)“. Das dortige Geschäft war 2024 eröffnet worden. Nach dem Bericht brachte die Eröffnung offenbar nicht die erhofften Umsätze.
Die Formulierung „insbesondere“ ist für die Einordnung wichtig: Die Geschäftsführung hebt damit einen wesentlichen Belastungsfaktor hervor, ohne ihn ausdrücklich als einzige Ursache zu bezeichnen. Der frühere AEZ-Standort gehört nicht zu den beiden Geschäften, die aktuell weiterbetrieben werden sollen.
Damit betrifft die geschilderte wirtschaftliche Schwierigkeit einen Betreiber, der mehrere Standorte unter einer Marke geführt hat. Aus dem Insolvenzantrag allein lässt sich nicht ableiten, wie sich die einzelnen noch bestehenden Filialen wirtschaftlich entwickeln. Ebenso wenig wäre es sachgerecht, die Situation des aufgegebenen Einkaufszentrumsstandorts mit der Lage der Geschäfte in der Schanzenstraße und der Mönckebergstraße gleichzusetzen.
Für die Bewertung des Falls sind deshalb zwei Ebenen auseinanderzuhalten: die Belastung durch eine frühere Investition und die angestrebte Fortführung der heute bestehenden Geschäfte. Gerade diese Trennung prägt die Aussagen sowohl der Geschäftsführung als auch des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Betroffen ist der Franchisenehmer, nicht die gesamte Marke
Cinnamood wurde 2022 gegründet und hat seinen Sitz in Köln. Das Unternehmen arbeitet mit Franchisenehmern. Der gemeldete Insolvenzantrag betrifft die Babeck Gastro GmbH als Hamburger Betreiberin, nicht den Franchisegeber Cinnamood.
Diese Unterscheidung ist auch für Kunden und potenzielle Partner entscheidend. Eine gemeinsame Marke macht die einzelnen Betreiber nach außen erkennbar. Die Nachricht über die finanzielle Lage eines bestimmten Franchisenehmers ist jedoch keine Aussage über die Zahlungsfähigkeit sämtlicher anderer Partner oder des Franchisegebers.
Nach dem Bericht der tz wies die Cinnamood-Homepage zum Berichtszeitpunkt 30 Standorte in Deutschland aus. Bei den internationalen Gesamtzahlen enthielt der Internetauftritt unterschiedliche Angaben: Einerseits wurden 48 Standorte in acht Ländern genannt, andererseits 50 Standorte in zehn Ländern. Eine einheitliche internationale Standortzahl lässt sich daraus nicht festhalten.
Cinnamood suchte auf seiner Website zugleich weiterhin nach Franchisenehmern. Die Partnersuche der Marke und der Insolvenzantrag des Hamburger Unternehmens stehen somit nebeneinander. Daraus folgt weder eine gesicherte Aussage über den Erfolg künftiger Standorte noch über den Ausgang des Hamburger Verfahrens.
Was Interessenten aus dem Fall mitnehmen können
Für die Franchise-Community liegt die praktische Bedeutung des Falls vor allem in der sorgfältigen Betrachtung einzelner Investitionen. Bekanntheit, ein einheitlicher Markenauftritt und die Zahl der eröffneten Geschäfte ersetzen keine Prüfung der wirtschaftlichen Annahmen eines konkreten Standorts.
Wer einen Einstieg oder einen weiteren Betrieb plant, sollte deshalb Umsatzannahmen, laufende Verpflichtungen und finanzielle Reserven standortbezogen prüfen. Bei mehreren Geschäften gehört dazu auch die Frage, wie eine schwächere Investition die finanzielle Belastbarkeit des gesamten Betreiberunternehmens beeinflussen könnte. Das sind Prüffragen, keine Feststellungen über die internen Verhältnisse der Babeck Gastro GmbH.
Praktisches Fazit: Die beiden bestehenden Hamburger Cinnamood-Geschäfte sollen weiterarbeiten. Für Franchiseinteressenten bleibt die wichtigste Lehre, Markenentwicklung und eigene Standortrechnung getrennt zu bewerten – und finanzielle Belastungen aus früheren oder zusätzlichen Investitionen einzubeziehen.



