Franchise kaufen: Finanzierung vor der Unterschrift sichern
So stimmen Sie Kapitalbedarf, Kreditzusage und Vertragsbindung ab – und vermeiden Finanzierungslücken beim Franchise-Einstieg in Deutschland.
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Eine passende Marke ist gefunden, das Erstgespräch mit der Bank verlief positiv: Jetzt schon unterschreiben? Beim Einstieg in eine Franchise-Gemeinschaft liegt genau hier ein vermeidbares Risiko. Denn ein grundsätzliches Finanzierungsinteresse ist noch keine verbindliche Kreditzusage. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Kapitalbedarf, Auszahlungsvoraussetzungen und vertragliche Verpflichtungen so abstimmen, dass Sie nicht ohne gesicherte Finanzierung gebunden sind.
1. Den Finanzierungsbedarf bis zur Betriebsaufnahme erfassen
Finanzieren müssen Sie nicht nur die Einstiegsgebühr. Entscheidend ist, wie viel Geld bis zur Eröffnung und während der Anlaufphase tatsächlich abfließt. Erstellen Sie dafür einen nach Monaten gegliederten Zahlungsplan, getrennt von Ihrer Rentabilitätsrechnung: Ein rechnerischer Gewinn bedeutet nicht automatisch, dass genügend Geld auf dem Konto liegt.
Ordnen Sie die Auszahlungen in vier Gruppen:
- Einmalige Einstiegskosten: Eintrittsgebühr, Beratung, Gründung und gegebenenfalls Genehmigungen.
- Standort und Ausstattung: Kaution, Umbau, Einrichtung, Technik sowie erste Warenbestände.
- Laufender Finanzierungsbedarf: Miete, Personal, Versicherungen, Software und vertraglich fällige Gebühren vor ausreichenden Zahlungseingängen.
- Persönliche Absicherung: Lebenshaltung und private Verpflichtungen, die Sie während der Anlaufphase decken müssen.
Prüfen Sie bei jeder Position, ob der Betrag netto oder brutto angegeben ist. Auch erstattungsfähige Vorsteuer kann zunächst Liquidität binden. Wann ein Vorsteuerabzug möglich ist und wann Erstattungen zu erwarten sind, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären.
Führen Sie zusätzlich eine Reserve für konkret benannte Risiken auf, etwa verzögerten Umbau oder eine spätere Eröffnung. Statt einen beliebigen Pauschalbetrag anzusetzen, berechnen Sie, welche zusätzlichen Zahlungen eine solche Verzögerung auslösen würde. Trennen Sie dabei frei verfügbares Eigenkapital von Vermögen, das erst verkauft oder anderweitig freigegeben werden müsste.
2. Finanzierungsbausteine nach Verfügbarkeit prüfen
Eigenkapital, Investitionsdarlehen, Betriebsmittelkredit und Leasing erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Langlebige Ausstattung sollte nicht ohne Weiteres über eine kurzfristig kündbare Kreditlinie finanziert werden. Umgekehrt hilft ein ausschließlich für Einrichtung bestimmtes Darlehen wenig, wenn später Geld für Löhne fehlt.
Lassen Sie für jeden Baustein schriftlich festhalten:
- Welcher Betrag steht tatsächlich zur Verfügung?
- Für welche Ausgaben darf er verwendet werden?
- Welche Sicherheiten und Eigenmittel werden verlangt?
- Welche Unterlagen müssen vor der Auszahlung vorliegen?
- Wann beginnen Zinsen und Tilgung, und welche weiteren Kosten entstehen?
Eine tilgungsfreie Anfangszeit bedeutet nicht automatisch Zahlungsfreiheit. Zinsen und andere vertraglich vereinbarte Kosten können trotzdem anfallen. Nehmen Sie sämtliche Zahlungen in Ihren Liquiditätsplan auf.
Förderkredite und Bürgschaftsbanken können je nach Vorhaben und Voraussetzungen eine Rolle spielen. Daraus entsteht jedoch kein automatischer Finanzierungsanspruch. Klären Sie frühzeitig mit der Hausbank, ob ein Antrag vor dem Vorhabenbeginn erforderlich ist und welche Handlung im jeweiligen Programm bereits als Beginn gilt. Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen bindenden Vertrag in der Annahme, Förderung lasse sich später ergänzen.
Vergleichen Sie Angebote außerdem nicht nur anhand des Zinssatzes. Persönliche Bürgschaften, Sondertilgungsmöglichkeiten und Bedingungen für zusätzliche Kreditabrufe können für Ihr Risiko ebenso wichtig sein.
3. Kreditzusage und Vertragsbindung rechtlich abstimmen
In Deutschland gibt es kein eigenständiges Franchisegesetz und kein staatliches Franchiseregister. Für Franchiseverträge gelten insbesondere das allgemeine Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, handelsrechtliche Vorschriften. Vorvertragliche Schutz- und Aufklärungspflichten ergeben sich insbesondere aus §§ 311 Absatz 2, 241 Absatz 2 BGB; vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen den §§ 305–310 BGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
Für Ihre Finanzierung ist entscheidend: Ein Franchisevertrag steht nicht automatisch unter dem Vorbehalt einer Kreditzusage. Scheitert die Finanzierung nach der Unterschrift, entfallen vereinbarte Zahlungspflichten deshalb nicht ohne Weiteres. Verlassen Sie sich auch nicht auf ein allgemeines Widerrufsrecht für Franchisegründer.
Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob eine aufschiebende Finanzierungsbedingung oder ein klar geregeltes Rücktrittsrecht vereinbart werden sollte. Dabei müssen insbesondere folgende Punkte eindeutig sein:
- Welche Finanzierung muss bis zu welchem Datum gesichert sein?
- Welche Nachweise genügen für Zusage oder Ablehnung?
- Welche Mitwirkung wird von Ihnen erwartet?
- Was geschieht mit bereits gezahlten Gebühren oder Reservierungsbeträgen?
Eine solche Vereinbarung muss zur tatsächlichen Bankfinanzierung passen. Eine Zusage mit noch offenen Auszahlungsvoraussetzungen kann sonst bereits die Vertragsbindung auslösen, obwohl das Geld weiterhin nicht abrufbar ist. Stimmen Sie deshalb Vertragsentwurf und Bankbedingungen gemeinsam mit den jeweiligen Fachleuten ab.
4. Vor der Unterschrift einen verbindlichen Abgleich machen
Die Finanzierung hängt häufig nicht nur am Franchisevertrag. Mietvertrag, Umbauauftrag und Leasingvertrag können eigenständige Verpflichtungen schaffen. Eine Schutzklausel im Franchisevertrag schützt Sie nicht automatisch gegenüber Vermietern oder Lieferanten.
Erstellen Sie eine Übersicht mit Vertragspartner, Unterschriftstermin, erster Fälligkeit, Auszahlungsvoraussetzungen und Folgen einer Verzögerung. Markieren Sie insbesondere Abhängigkeiten: Verlangt die Bank einen unterschriebenen Mietvertrag, während dessen Kaution schon vor der Kreditauszahlung fällig wird? Muss eine Bestellung ausgelöst werden, bevor die Finanzierung endgültig freigegeben ist?
Klären Sie solche Widersprüche vorab durch abgestimmte Fristen, passende Bedingungen oder tatsächlich verfügbare Zwischenfinanzierung. Mündliche Zusicherungen ersetzen diese Abstimmung nicht. Auch der Erfahrungsaustausch innerhalb der Franchise-Gemeinschaft kann typische Engpässe sichtbar machen; die individuelle Kreditprüfung ersetzt er jedoch nicht.
Praktisches Fazit: Unterschreiben Sie erst, wenn Kapitalbedarf, verbindliche Finanzierung und Auszahlungstermine zusammenpassen – oder eine rechtlich geprüfte Vereinbarung Sie bei ausbleibender Finanzierung schützt.
Quellen
- Franchise - Mit starken Partnern ans Ziel - IHK Ostwürttemberg
- Franchise, Franchising - IHK Limburg
- Germany: Franchise & Licensing
- Der Franchisevertrag - IHK Elbe-Weser
- Franchising - das fertige Geschäftskonzept
- Q&A: offer and sale of franchises in Germany
- Franchising - IHK zu Dortmund
- Franchising - Was ist das? - IHK Schleswig-Holstein



